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            <title>Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein: Änderungsanträge</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä3 zu A2: Unsere Position zum Koalitionsvertrag</title>
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                        <author>Jonah Schmidtke</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_20647_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 135 bis 136:</h4><div><p>Vertrages ausreichen, um hinter ihm zu stehen. Eine Empfehlung zur Zustimmung können wir so <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">nicht</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">nur bedingt</ins> aussprechen: Ein echter Aufbruch sieht anders aus.</p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Jun 2022 12:37:37 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu A2: Unsere Position zum Koalitionsvertrag</title>
                        <link>https://juni2022.antragsgruen.de/juni2022/Unsere-Position-zum-Koalitionsvertrag-48568/57618</link>
                        <author>Jonah Schmidtke</author>
                        <guid>https://juni2022.antragsgruen.de/juni2022/Unsere-Position-zum-Koalitionsvertrag-48568/57618</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_20647_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 81 bis 82 einfügen:</h4><div><p>Gut sind konkrete Maßnahmen zur Prävention insbesondere von Rechtsextremismus und Islamismus.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>Durch den Klimawandel werden Katastrophen wie Hochwasser, Waldbrände etc. immer häufiger vorkommen daher befinden wir die Schaffung eines Amtes für Bevölkerungsschutz als sehr gut und wichtig.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Jun 2022 12:28:14 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu A2: Unsere Position zum Koalitionsvertrag</title>
                        <link>https://juni2022.antragsgruen.de/juni2022/Unsere-Position-zum-Koalitionsvertrag-48568/57612</link>
                        <author>Jonah Schmidtke</author>
                        <guid>https://juni2022.antragsgruen.de/juni2022/Unsere-Position-zum-Koalitionsvertrag-48568/57612</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_20647_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 88 bis 90 einfügen:</h4><div><p>eine Landesentwicklungsgesellschaft, eingeführt. Zuletzt werden wir das Ziel, als Land 15000 Wohnungen zu bauen, versuchen zu erreichen.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> In den Wohnheimen für Studierende sollen 650 neue Plätze geschaffen werden, was weit hinter dem Bedarf zurückliegt und auch im letzten Koalitionsvertrag unerfüllt geblieben ist. Es stärkt jedoch dem Studierendenwerk den Rücken und erkennt die Notwendigkeit neuer Wohnheimplätze an.</ins> Allerdings konnten nicht alle der Forderungen umgesetzt werden: Die Mietpreisbremse wird nicht </p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Sat, 25 Jun 2022 12:05:10 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S2 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (Stand: 31.10.2021)</title>
                        <link>https://juni2022.antragsgruen.de/juni2022/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Schleswig-Holstein-Stand-31-10-2021-21688/57012</link>
                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 03.06.2022)</author>
                        <guid>https://juni2022.antragsgruen.de/juni2022/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Schleswig-Holstein-Stand-31-10-2021-21688/57012</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_20286_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 280 bis 281 einfügen:</h4><div><p>dazu berechtigt, in begrenztem Rahmen Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Näheres regelt die Landesschiedsordnung.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>§ 11 Landesarbeitskreise<br><br>(1) In den Landesarbeitskreisen (LAKs) der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein können sich Mitglieder zusammenschließen und zu spezifischen politischen Themen arbeiten. Die Errichtung eines LAKs muss bei der Landesmitgliederversammlung beantragt und mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.<br><br>(2) Die Mitglieder eines LAKs können zwei Koordinator*innen wählen. Mindestens eine Person davon muss eine FINT*-Person sein. Die Koordinator*innen sind für die Organisation des LAKs zuständig und Ansprechpersonen gegenüber dem Vorstand. Die Koordinator*innen müssen jährlich neu gewählt werden.<br><br>(3) Bei der ersten ordentlichen Landesmitgliederversammlung im Jahr sollen die LAKs der Landesmitgliederversammlung über ihre Arbeit berichten. Anschließend wird über die Wiederanerkennung abgestimmt.<br><br>(4) Beschlüsse eines Arbeitskreises sind nicht bindend für die Arbeit der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Jun 2022 17:26:07 +0200</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>S1 zu Satzung der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (Stand: 31.10.2021)</title>
                        <link>https://juni2022.antragsgruen.de/juni2022/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Schleswig-Holstein-Stand-31-10-2021-21688/57011</link>
                        <author>Landesvorstand der GRÜNEN JUGEND Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 03.06.2022)</author>
                        <guid>https://juni2022.antragsgruen.de/juni2022/Satzung-der-GRUNEN-JUGEND-Schleswig-Holstein-Stand-31-10-2021-21688/57011</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Satzungstext</h2><div id="section_20286_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 280 bis 281 einfügen:</h4><div><p>dazu berechtigt, in begrenztem Rahmen Ordnungsmaßnahmen zu verhängen. Näheres regelt die Landesschiedsordnung.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>§ 10 Arbeitsbereiche<br><br>(1) Zur Arbeit an dauerhaften Aufgaben, anderen Aufgaben oder einzelnen Projekten können vom Landesvorstand Arbeitsbereiche gebildet werden. Arbeitsbereiche bestehen aus Mitgliedern des Landesvorstands und weiteren Mitgliedern, die vom Landesvorstand benannt werden. Die Mitglieder der Arbeitsbereiche sind, wenn nicht anders bestimmt, für ein Jahr eingesetzt.<br><br>(2) Die Mitarbeit in den Arbeitsbereichen steht allen Mitgliedern offen. Jedes Mitglied kann sich um die Mitarbeit in den Arbeitsbereichen bewerben. Die Benennung der weiteren Mitglieder eines Arbeitsbereiches durch den Landesvorstand muss von der Landesmitgliederversammlung bestätigt werden.<br><br>(3) Die Ausschreibung der Arbeitsbereiche muss mindestens eine Beschreibung der Aufgaben des Arbeitsbereichs, die Bewerbungsfrist, die Auswahlkriterien, die angestrebte Größe des Arbeitsbereichs und Informationen über den Inhalt von Bewerbungen beinhalten.<br><br>(4) Beschlüsse der Landesmitgliederversammlung können die Einrichtung eines Arbeitsbereichs vorsehen. Ein solcher Beschluss kann nähere Bestimmungen über die Aufgaben und die Zusammensetzung des Arbeitsbereichs treffen.<br><br>(5) Der Landesvorstand ist über den Auswahlprozess berichtspflichtig. Er erstellt einen Bericht, aus dem die Anzahl der Bewerbungen, die Namen der ernannten Mitglieder der Arbeitsbereiche, die der Auswahl zugrunde liegenden Kriterien und der Auswahlprozess hervorgehen und den jedes Mitglied einsehen kann.<br><br>(6) Die Landesmitgliederversammlung überprüft die Einhaltung dieser Richtlinien und kontrolliert den Landesvorstand in der Einsetzung der Arbeitsbereiche. Ihm sind auf Verlangen weitere Auskünfte über das Auswahlverfahren zu erteilen, sofern sichergestellt ist, dass keine Persönlichkeitsrechte von Bewerber*innen betroffen sind.<br><br>(7) Eine Ordnung der Arbeitsbereiche, die von der Landesmitgliederversammlung mit absoluter Mehrheit beschlossen wird, kann nähere Verfahrensvorschriften zur Einrichtung von Arbeitsbereichen und der Benennung der weiteren Mitglieder vorsehen.<br><br>(8) Über die Arbeit der Arbeitsbereiche legt der Landesvorstand der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 03 Jun 2022 17:24:01 +0200</pubDate>
                    </item></channel></rss>